Handels- & Gesellschaftsrecht

Bestens vertreten und beraten, wenn es um Ihr Handels- & Gesellschaftsrecht geht

Das Handelsrecht und das Gesellschaftsrecht bilden die Grundlagen jeglichen unternehmerischen Handelns. Sowohl Kaufleute als auch Personen- und Kapitalgesellschaften müssen umfangreiche rechtliche Bedingungen bezüglich ihrer eigenen Organisation und ihres wirtschaftlichen Agierens gegenüber ihren Vertragspartnern beachten und erfüllen.

 

Die beiden eng miteinander verflochtenen Rechtsgebiete durchziehen das Geschäftsleben in unterschiedlichsten Bereichen. Bereits bei der Gründung eines Unternehmens stellen sich erste Fragen bezüglich des Namens, der optimalen Gesellschaftsform sowie der Ausgestaltung der Verträge mit Lieferanten, Handelsvertretern und Kunden. Beim Abwickeln von Geschäften geht es unter anderem um die ordnungsgemäße Bevollmächtigung, Haftung und Vertragsauflösung, während beim Verkauf oder der Auflösung einer Firma ausgewogene Vertragswerke entworfen und die Interessen der Gesellschafter sowie Dritter (z. B. Arbeitnehmer) Beachtung finden müssen.

 

Unsere Rechtsanwaltskanzlei ist die erste Anlaufstelle bei Problemen auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts. Wenn nötig, vertreten wir Sie mit Rat und Tat vor Gericht und verhelfen Ihnen in unterschiedlichsten Fragestellungen in diesen äußerst komplexen Fachgebieten zu Ihrem Recht.

Handelsrecht - Sonderprivatrecht für Kaufleute

Das Handelsrecht umfasst alle auf gewerblich tätige Unternehmer anwendbaren privatrechtlichen Regelungen. Diese ersetzen nicht die allgemeingültigen Vorschriften, sondern modifizieren oder ergänzen die Basisnormen (z. B. die des Kaufrechts oder Werkvertragsrechts) in einer Art und Weise, die den Besonderheiten des kaufmännischen Geschäftsverkehrs gerecht wird. Auch wenn sich unter Kaufleuten meist eine außergerichtliche, "kaufmännische" Lösung finden lässt, ist es hin und wieder nötig, die Streitigkeiten vor speziellen "Kammern für Handelssachen" zu verhandeln. Wir empfehlen Ihnen, bei einem Streit um das Handelsrecht einen Anwalt einzuschalten, der Ihnen umfassende Beratung und weitreichende Unterstützung bietet.

Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Handelsgeschäften

Mitunter gelten für Kaufleute oder für bestimmte Handelsgeschäfte besonders strenge Vorschriften und andere Besonderheiten. Immer wieder entstehen unter ihnen auch Streitigkeiten beim Abwickeln ihrer Geschäfte.

Ob eine juristische Auseinandersetzung in Ihren Geschäftsbeziehungen droht oder Sie unberechtigte Forderungen abwehren wollen - ein Rechtsanwalt für Handelsrecht ist der richtige Ansprechpartner. Gleiches gilt, wenn Sie wissen möchten, was Rügeobliegenheit bedeutet, welche Handelsbräuche zu beachten sind oder wie Bürgschaften zu behandeln sind.

Rechte von Handelsvertretern

Für Unternehmen, die ihre Produkte über einen Außendienst vertreiben, stellen sich Fragen bezüglich des Rechts ihrer Handelsvertreter. Ob Abschluss von Verträgen, Beendigung von Geschäftsbeziehungen oder Beurteilung der Solo-Selbstständigkeit - mit einem Anwalt für Handelsrecht sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.

Gesellschaftsrecht - Rechtsnormen mit Bezug auf Personenvereinigungen

Das zum Unternehmensrecht gehörende Gesellschaftsrecht beschäftigt sich mit den Rechten von Personengesellschaften wie GbR, KG und OHG sowie mit den Rechten von Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG. Die Gesetzesgrundlagen für dieses Rechtsgebiet sind nicht ein einem eigenen Gesetzbuch kodifiziert, sondern größtenteils im GmbH-Gesetz (GmbHG), im Genossenschaftsgesetz (GenG), im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG), im Handelsgesetzbuch (HGB), im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie im Grundgesetz, Artikel 9 und 14, zu finden. Gerichtliche Auseinandersetzungen sind im Gesellschaftsrecht eher selten, dafür besteht ein deutlich größerer Beratungsbedarf als im Handelsrecht. Das begründet sich nicht zuletzt darin, dass dieses Rechtsgebiet einem stetigen Wandel unterliegt. Ein Fachanwalt für Gesellschaftsrecht kann Sie fundiert beraten und Sie in entscheidenden Sachfragen unterstützen.

Gründung von Gesellschaften

Bereits bei Gründung einer Gesellschaft müssen Sie als Unternehmer eine Reihe von Dingen beachten. Das beginnt schon bei der Wahl der Rechtsform, also ob Sie beispielsweise eine GbR, eine Kommanditgesellschaft, eine AG oder eine GmbH gründen wollen. Nehmen Sie rechtzeitig Kontakt zu einem Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht auf, um zu erfahren, welche Gesellschaft Ihnen welche Möglichkeiten bietet, welche Vorgaben jeweils zu erfüllen sind und welchen Aufwand die Betriebsführung jeweils mit sich bringt. Wir beraten Sie in unserer Kanzlei umfassend und helfen Ihnen, die optimale Rechtsform für Ihr konkretes Anliegen zu finden. Profitieren Sie von unserer Expertise und stellen Sie Ihr Unternehmen von Anfang an auf ein rechtssicheres Fundament.

Unternehmenskäufe und -verkäufe

Beim Kauf oder Verkauf von Unternehmen stellen sich unterschiedlichste gesellschaftsrechtliche Fragen. Das reicht von der Preisfindung über das Aufdecken versteckter Risiken im Rahmen einer Due-Diligence-Prüfung bis hin zur Abstimmung von Absichtserklärungen und vorvertraglichen Verschwiegenheitspflichten. Aufgrund der vielen Risiken und Möglichkeiten ist es ratsam, frühzeitig einen Anwalt für Gesellschaftsrecht hinzuziehen. Wir unterstützen Sie auf Wunsch schon beim Führen der Vertragsverhandlungen, erstellen die passenden Verträge und begleiten Sie während des gesamten Kauf- oder Verkaufsprozesses.

Geschäftsführer-Anstellungsvertrag

Der Anstellungsvertrag für Geschäftsführer entscheidet sowohl über dessen persönliche Zukunft als auch über die Zukunft des Unternehmens. Ein schlechter Geschäftsführer-Dienstvertrag kann das schnelle Ende einer erfolgreichen Karriere bedeuten. Ein falscher Geschäftsführer-Anstellungsvertrag für eine GmbH kann sich aber auch aus Firmensicht als teure Fehlinvestition herausstellen. Nicht selten wird ein Anwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht damit beauftragt, Unternehmen aus solchen zum Teil existenzbedrohenden Verträgen herauszuhelfen.

Wenn es darum geht, einen rechtssicheren Geschäftsführer-Arbeitsvertrag oder Gesellschafter-Vertrag zu erstellen oder Streitigkeiten über den Inhalt beizulegen, sind Sie in unserer Rechtsanwaltskanzlei in Magdeburg an der richtigen Adresse. Gern helfen wir Ihnen auch dabei, einen für Sie ungünstigen Gesellschafter- oder Geschäftsführer-Vertrag zu beenden. Das Durchsetzen bzw. die Abwehr von Haftungsansprüchen gegenüber Gesellschaftern, Geschäftsführern und Vorständen gehört ebenso zu unserem Tätigkeitsfeld wie die Beratung bei Konflikten innerhalb einer Gesellschaft.

Vertragsgestaltung im Handelsrecht

Das Handelsrecht beinhaltet eine Vielzahl wichtiger Vertragsthemen. Die Gestaltung von Handelsvertreter- und Franchiseverträgen gehört ebenso dazu wie Entwicklungs- und Vertriebsverträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Bei vielen Vertragsgestaltungen sind Vorgaben aus anderen Rechtsgebieten zu berücksichtigen. So können neben dem Schutz von Know-how und markenrechtlichen Fragen auch arbeitsrechtliche Besonderheiten von Bedeutung sein. Ein Fachanwalt für Handelsrecht kann Ihnen nicht nur dabei helfen, rechtskonforme AGB zu gestalten und Verträge Ihren individuellen Bedürfnissen anzupassen, er kann Sie auch bei der Installation, dem Ausbau oder der Umstellung Ihrer Vertriebssysteme unterstützen.

Unsere Ansprechpartnerin auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts ist Frau Rechtsanwältin Jeannette Hoppe. Sie steht Ihnen gerne beratend oder vertretend zur Seite.